Sie benötigen die Fahrzeug- und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen.
Wir ermitteln für Sie gemäß § 39 StVG über die zuständige Zulassungsstelle und anhand des Kennzeichens den Namen und Vornamen des Fahrzeughalters sowie die Anschrift.
Folgende Daten sind für die KfZ-Halterermittlung erforderlich:
• das Kfz-Kennzeichen
• das Fabrikat, Modell sowie die Farbe
• der Tag, die Uhrzeit und die Anschrift des Verstoßes
• Angaben zur Art des Verstoßes, z.B. Parken auf dem Privatparkplatz, Parken auf dem Kundenparkplatz, Blockieren der Ausfahrt, etc.
• Sie stellen uns eine Vollmacht auf Ihrem Original-Briefpapier aus. Darin versichern Sie, dass Sie die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigen. Eine entsprechende Textvorlage erhalten Sie von uns.
Bezüglich Format und Satzaufbau für den Datenaustausch richten wir uns nach Ihren individuellen Anforderungen.
Bitte beachten Sie:
Das Produkt KfZ-Halterermittlung steht nur für größere Auftragsvolumen per Schnittstellenanbindung zur Verfügung. Einzelabfragen können nicht bearbeitet werden.
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