Sie benötigen zur Einschätzung über die finanzielle Situation eines Schuldners die Information, ob er über Einkommen verfügt.
Viele Schuldner versuchen ihrer Zahlungspflicht zu entgehen, indem sie gegenüber Gläubigern weiteres Einkommen verschweigen, in das hinein vollstreckt werden soll. Unsere Lösung:
Im Rahmen der Arbeitgeberermittlung führen wir auf Basis der angegebenen Anschrift Recherchen im Umfeld des Schuldners durch.
Bitte beachten Sie, dass diese Ermittlung vorwiegend auf intensive Befragungen des Umfelds basiert. Wir bitten um Verständnis, dass wir für die mündlich erteilten Auskünfte des Umfelds keine Gewähr übernehmen können. Darüber hinaus können keine Angaben zu der Auskunft gebenden Person übermittelt werden.
Für die Ermittlung werden folgende Informationen benötigt:
Sofern ermittelbar, beinhaltet das Ergebnis Informationen wie zum Beispiel die genaue Firmierung und Anschrift des Arbeitgebers, die Einkommensart oder – sofern der Schuldner Sozialleistungen erhält – den Leistungsträger.
Die Beauftragung der Arbeitgeberermittlung ist nur zulässig, wenn die Anfrage aufgrund der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erfolgt. Andere Anfragegründe sind nicht zulässig. Die Beauftragung erfolgt entweder über das Online-Ermittlungsportal unter der URL www.supercheck.de oder im Dateiaustauschverfahren.
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Auf supercheck.de finden Sie das Produkt unter „(P4) Arbeitgeberermittlung“
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