Wenn eine Person verstorben ist, heißt das nicht, dass Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten müssen. Sofern das Erbe positiv ist und angetreten wurde, können Forderungen gegenüber dem / der Erben geltend gemacht werden.
Nachlassgericht
Über das jeweils zuständige Nachlassgericht ermitteln wir die möglichen Erben des Verblichenen. Dies können neben natürlichen Personen auch Institutionen wie zum Beispiel Stiftungen sein. Wir informieren Sie über eventuell bestehende Nachlasspflegeschaften bzw. Nachlasspfleger oder Erbausschlagungserklärungen.
Unsere Auskunft umfasst:
• Anschriften und Geburtsdaten der gesuchten Erben, sofern diese dem Nachlassgericht bekannt sind oder ein Erbschein beantragt wurde.
• Sterbeort und Sterbedatum, sofern diese dem Nachlassgericht bekannt sind.*
Benötigte Informationen zum Verstorbenen:
• Vor- und Nachname
• zuletzt bekannte vollständige Adresse
• Nachweis berechtigtes Interesse
• falls bekannt, Sterbeort und Sterbedatum
• falls bekannt, Geburtsname und Geburtsdatum
Das berechtigtes Interesse kann bei der Beauftragung über Ihren Kundenbereich als PDF hochgeladen oder unter Angabe der Auftragsnummer per E-Mail an support@europro.de zur Verfügung gestellt werden.
*Nicht immer sind Sterbedatum und Sterbeort Bestandteil der Rückmeldung des Nachlassgerichts. Sofern diese zusätzlichen Informationen benötigt werden, kann eine kostenpflichtige erweiterte Einwohnermeldeamtsanfrage eingeholt werden. Für nähere Informationen zur Beauftragung der erweiterten Einwohnermeldeamtsanfrage wenden Sie sich bitte an unser Support-Team. Kontaktdaten
Sofern die vom Nachlassgericht zur Verfügung gestellte Anschrift des Erben unvollständig oder erkennbar veraltet ist, kann die beim Einwohnermeldeamt verzeichnete Anschrift über eine kostenpflichtige einfache Melderegisterauskunft eingeholt werden. Hierzu ist eine zusätzliche Beauftragung nötig. Nähere Informationen zur Beauftragung der einfachen Melderegisterauskunft finden Sie hier.
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