(B1) Kurzauskunft Privatpersonen

(Schuldnerregisterauskunft)
Die Kurzauskunft Privatpersonen bietet Ihnen die Information, ob zu einer Privatperson „harte“ Negativmerkmale (wie z.B. eine Privatinsolvenz) in der CRIF Datenbank verzeichnet sind.

Folgende Merkmale werden beauskunftet:
· Privatinsolvenz
· Nichtabgabe der Vermögensauskunft
· Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen
· Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen

(jeweils nach ZPO oder AO) recherchiert aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. aus dem Schuldnerregister).

Detailinformationen, wie z.B. die Anzahl der vorliegenden Negativmerkmale, die Gerichtsangabe sowie das Aktenzeichen sind Bestandteil der Auskunft und werden aggregiert pro Negativmerkmal mitgeliefert.

Voraussetzung für die Bonitätsprüfung sind folgende Pflichtangaben:
· Vor- und Nachname
· Anschrift
· Geburtsdatum (optional)

Prüf- und Ausgabeelemente:
· Adressnormierung und –validierung
· Personensuche im CRIF Datenbestand
· Identifikationsprüfung
· Beauskunftung der vorliegenden Negativmerkmale im CRIF Datenbestand

Hinweis zur Online-Nutzung:
Sie können die „(B1) Kurzauskunft Privatpersonen“ direkt online beauftragen. Loggen Sie sich dazu in Ihren Supercheck-Bonität-Kundenbereich ein oder registrieren Sie sich gleich HIER als Neukunde.

Bei Supercheck gibt es keine Mitgliedschaften, Mindestmengen oder feste Vertragslaufzeiten. Mit der ersten Rechnung wird eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20€ fällig. Abgeschlossene Ermittlungen werden zum Monatsende in Rechnung gestellt.

  • Preis: € 4,90
  • Rabatte: ab 20 Anfragen monatlich
  • Kosten: pro Auskunft
  • Erfolgsquote: keine Angabe

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