Wenn Datenbankrecherchen und die Einwohnermeldeamtsanfrage keine neue Anschrift ergeben haben, ist die Anschriftenermittlung „vor-Ort“ eine weitere Möglichkeit die Adresse des Schuldners herauszufinden.
Hierbei ermitteln gut geschulte Rechercheure durch telefonische Umfeldbefragungen bei Nachbarn, Hausbewohnern, Hausverwaltern und Vermietern bzw. Hauseigentümern die neue Anschrift Ihres Kunden bzw. Schuldners.
Unser Tipp: Beauftragen Sie die „vor-Ort“-Ermittlung nur, sofern die zuletzt bekannte Anschrift nicht älter als 6-8 Monate ist. Danach sinkt die Erfolgsquote erfahrungsgemäß, da das Umfeld weniger Informationen bereitstellen kann.
Bitte beachten Sie, dass diese Ermittlung vorwiegend auf intensive Befragungen des Umfelds basiert. Wir bitten um Verständnis, dass wir für die mündlich erteilten Auskünfte des Umfelds keine Gewähr übernehmen können.
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Auf supercheck.de finden Sie das Produkt unter „(A6) Anschriftenermittlung „vor-Ort““
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