Die 3-stufige EURO-PRO Anschriftenermittlung ergab keine neue Adresse. Sie haben „Altfälle“ in Ihrem eigenen Bestand, bei denen alle Ermittlungsversuche erfolglos waren. Wir nehmen diese Fälle in unsere Dauerüberwachung – dem sog. Monitoring. Das Monitoring kann entweder als Folgeermittlung einer vorangegangenen erfolglosen Anschriftenermittlung aus den Ermittlungsstufen 1 bis 3 oder als neuer Auftrag mit dieser Ermittlungsart erteilt werden. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass ein mit der Abfrage übermitteltes Geburtsdatum, nicht in jedem Falle verifiziert werden kann, sodass es in Einzelfällen zur Auslieferung von Datensätzen namensgleicher Personen kommen kann. Bitte beachten Sie auch, dass ausschließlich deutsche Anschriften in die Dauerüberwachung übernommen werden können.
Was bedeutet Dauerüberwachung?
Für einen von Ihnen festgelegten Überwachungszeitraum von bis zu 30 Jahren gleichen wir die Anschrift in regelmäßigen Abständen mit unserem umfangreichen Eigenbestand und externen Umzugs- und Adressdatenbanken (ca. 40 Millionen Personen) ab. Sobald wir die neue Anschrift ermitteln konnten, prüfen wir diese gesondert auf Plausibilität und leiten die Zustellbarkeitsprüfung ein. Im Erfolgsfall, d. h. nur wenn wir eine neue, auf Zustellbarkeit geprüfte Anschrift bereitstellen können, fallen Kosten für Sie an. Der eigentliche Prozess der Dauerüberwachung ist kostenlos. Endet der Überwachungszeitraum, informieren wir Sie rechtzeitig per E-Mail. Sie haben zudem die Möglichkeit, den Auftrag zu stornieren (mit einer Frist von zwei Wochen).
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