Sie benötigen einen amtlichen Nachweis des Einwohnermeldeamtes. Sie haben sich zunächst für unsere rein erfolgsorientierten Ermittlungsstufen 1, 2 und 2+ (A2) entschieden und das Ergebnis war negativ. In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen die isolierte Beauftragung der Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA). Sie haben damit Zugriff auf sämtliche manuell und elektronisch angeschlossenen Melderegister der deutschlandweit rund 5.200 Einwohnermeldeämter bzw. Meldebehörden. Mit der EMA erhalten Sie ein amtliches Ergebnis aus dem Melderegister zu der aktuellen Adresse einer Person. Welche Meldebehörde kontaktiert werden muss, hängt von der zuletzt bekannten Adresse ab. Die einfache EMA umfasst Angaben zu Vor- und Familienname, Doktorgrad und gegenwärtiger Anschrift.
Ermittlungsstufe 3:
Wir übernehmen die komplette Durchführung der EMA. Die maximale Anzahl der EMA-Anfragen können Sie individuell festlegen. Kosten entstehen pro EMA.
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